Erste Ansätze für eine nachhaltige Entwicklung bildeten die im Jahr 1988 erfolgte Gründung eines internationalen Ausschusses für Klimaänderungen (engl.: Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), Genf (Schweiz), mit dem zentralen Ziel, Klimaveränderungen und den anthropogenen Einfluss auf die Erderwärmung zu untersuchen, das sogenannte Kyoto-Protokoll von 1997 als Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen für den Klimaschutz (engl.: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), Bonn, zur verbindlichen Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen [*] sowie die unter dem Leitsatz „Global Denken, Lokal Handeln“ stehende Agenda 21 (1992) der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (engl.: United Nations Conference on Environment and Development, UNCED), Rio de Janeiro (Brasilien), als ein globales entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Zur nationalen Umsetzung dieses Leitpapiers mit dem Ziel einer weltweit nachhaltigen Entwicklung im Sinne einer Vision (Nachhaltigkeitsleitbild, Sustainable Development) hat die Bundesregierung am 17. April 2002 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ beschlossen, deren Erarbeitung durch einen breiten gesellschaftlichen Dialog begleitet wurde.
Alle vorstehend aufgeführten Maßnahmen, die auf internationale wie auch auf nationale gesellschaftspolitische Verankerung abzielen, fußen im Kern auf der sogenannten Brundtland-Definition des Sustainable Development: „Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“. In bezug auf die in den vorausgegangenen Posts skizzierte globale Energieproblematik stellt somit die Erschließung neuer bzw. bisher nur unzureichend genutzter Energieformen sowie die damit verbundene Neustrukturierung des weltweiten Energiesystems und der zugehörigen -infrastruktur von fossilen zu regenerativen Energieträgern eine der größten Herausforderungen des laufenden Jahrhunderts dar. In diesem Zusammenhang ist vornehmlich die besondere Funktion von Biomasse respektive der darin enthaltenen Kohlenwasserstoffe für ein zukünftiges, nachhaltiges Energiekonzept zu berücksichtigen, da Energie nur in dieser Form dauerhaft lager- bzw. speicherbar ist und darüber hinaus bei Bedarf kurzfristig wieder abgerufen werden kann.
[*] In bezug auf die im Kyoto-Protokoll benannten Treibhausgase wurden neben den „klassischen“ Treibhausgasen Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) auch die drei weiteren fluorierten Treibgasarten der teilhalogenierten Kohlenwasserstoffe (HFC), der perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) und der Schwefelhexafluoride (SF6) aufgenommen.