Nachdem die elektrotechnischen Rahmenbedinungen im Zusammenhang mit Offshore-Windparks und deren netztechnischer Anbindung an das Verbundnetz an Land vorgestellt wurden, soll in diesem Beitrag nun auf die Netzanbindungspunkte im norddeutschen Küstenbereich zur Realisierung der Netzanbindung von Offshore-Windparks eingegangen werden.
Leistungen im Bereich von 1.000 MW und mehr, wie sie von zukünftigen Offshore-Projekten zu erwarten sind, können grundsätzlich nur in dafür ausgelegte Hochspannungsnetze eingebunden werden. Aufgrund der dortigen, verhältnismäßig dünnen Besiedelung und der wenigen großen Industrieproduktionen sind die elektrischen Netze entlang der norddeutschen Küstenregionen allerdings nur relativ schwach ausgelegt.
Meist gibt es nur überregionale Mittelspannungsnetze im Bereich von 110 oder auch 150 kV, während Hochspannungsnetze von bis zu 400 kV hier im allgemeinen nur dort vorzufinden sind, wo große Kraftwerke an der Küste betrieben werden. Aus umweltpolitischen und vor allem technischen Gründen sei im Hinblick auf die zukünftige notwendige Netzanbindung von Offshore-Windparks bereits an dieser Stelle erwähnt, dass ein diesbezüglich geeigneter Ausbau des Hochspannungsnetzes, z. B. mit Freileitungen, nur schwer und vor allem nur langfristig möglich wäre.
Im küstennahen Bereich der Bundesrepublik gibt es derzeit sieben mögliche Verknüpfungspunkte für einen Anschluss an das geeignete binnenländische Hochspannungsnetz. Im einzelnen gibt es in diesem Zusammenhang in Schleswig-Holstein die Netzanschlusspunkte Wilster (bei Brunsbüttel, Elbegebiet, 380 kV) und Böxlund (bei Flensburg, 380 kV), in Niedersachsen bzw. Bremen die Anbindungspunkte bei Bremerhaven (Nordenham, Bereich Unterweser, 380 kV), Wilhelmshaven (220 kV) und Dielerheide (bei Leer, Emsgebiet, 380 kV) sowie schließlich in Mecklenburg-Vorpommern die möglichen Anschlussstellen bei Greifswald (Lubmin) und Rostock (beide 380 kV). Andere Einspeisepunkte sind insbesondere für die Endausbaustufen von Offshore-Windparks technisch nicht möglich, da an küstennäheren Standorten die erforderliche Kapazität nicht gegeben oder teilweise schon ausgelastet ist.
Darüber hinaus werden Einzelfallüberprüfungen mittels umfangreicher Lastflussanalysen notwendig sein, um zu ermitteln, ob diese Verknüpfungspunkte für die Netzanbindung hoher Leistungen, wie sie im Rahmen der Offshore-Netzanbindung benötigt werden, auch tatsächlich geeignet sind. Maßgeblich ist dabei weiterhin die Frage, ob derzeit ausreichend freie Kapazitäten für die Weiterleitung dieser hohen Leistungen bestehen. Typische Übertragungsleistungen für 400 kV-Freileitungen liegen abhängig vom Masttyp und den verwendeten Stromkabeln zur Zeit im Bereich zwischen 2.000 und maximal etwa 6.000 MW. Mögliche Verknüpfungspunkte mit dem Verbundnetz können, wie bereits erwähnt, Standorte darstellen, an denen Kernkraftwerke betrieben werden bzw. wurden, da es dort die geeigneten starken Netzanbindungsmöglichkeiten an das Hochspannungsnetz gibt (Literatur).