Bitcoins

Im vorigen Artikel wurde die Technologie von sogenannten Blockchains vorgestellt, wobei eine ihrer technischen Anwendungen auf dieser Internetseite bereits im Beitrag „Solarcoins als digitaler Anreiz für Solarstrom“ angesprochen wurde. Ein weiteres Beispiel sind sogenannte Bitcoins, die heute die weltweit führende Kryptowährung darstellen und in diesem Artikel näher beschrieben werden sollen.

Bitcoins sind virtuelle Geldeinheiten mit dem Symbol bzw. der Währungseinheit BTC oder ₿. Die Europäische Union definiert den Begriff der virtuellen Währung wie zum Beispiel Bitcoins oder Solarcoins als „eine digitale Darstellung eines Wertes, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.

Das Bitcoin-Zahlungssystem wurde im Jahr 2009 ins Leben gerufen und ermöglicht digitale Zahlungen über das Internet auf der Basis eines dezentral organisierten Buchungssystems. Diese Datenbank repräsentiert die im letzten Artikel erläuterten Blockchains und wird entsprechend der zugrunde liegenden Methodik von den Teilnehmern des Bitcoin-Netzwerks gemeinsam verwaltet. Über eine derartige dezentralisierte Technik werden sämtliche Transaktionen an Zahlungen abgewickelt und dort ähnlich einem digitalen Journal informationstechnisch dauerhaft verzeichnet. Das Rechnernetzwerk besteht aus einem Verbund gleichwertiger Knoten (Peer-to-Peer, von engl. peer: „Gleichgestellter, Ebenbürtiger“), das über die softwareseitige Querkommunikation öffentlich zugänglich und hinsichtlich des Datenaustausches von Blöcken, Transaktionen und verschiedenen weiteren Nachrichten innerhalb des P2P-Systems transparent aufgebaut ist.

Die Nutzung der elektronischen Währung erfolgt dabei über digitale Brieftaschen, die sogenannten Wallets (engl. für „Geldbeutel, Portemonnaie“). Diese Soft- oder Hardware enthält wie auch die einzelnen Datenblöcke des Bitcoin-Netzwerks ebenfalls kryptographische Schlüssel, um die ein- und ausgehenden Zahlungen eindeutig identifizieren und autorisieren zu können. Der anschließende Geldfluss findet grundsätzlich nicht personifiziert, sondern stets nur über pseudonyme Adressen von Sender und Empfänger statt, so dass eine nachträgliche Identifizierung der an einem Finanzgeschäft beteiligten Parteien trotz der öffentlich zugänglichen Transaktionshistorie prinzipiell nur schwer möglich ist.

Um eine solche Zahlung durchführen zu können, genügt die Kenntnis der jeweiligen Bitcoin-Adressen der beiden Handelspartner, die im Bankenwesen der IBAN (Internationale Bankkontonummer, von engl.: International Bank Account Number) entspricht und ebenfalls einen berechneten Hashwert eines digitalen Schlüsselpaares aus einem privaten sowie einem öffentlichen Key darstellt. Jegliche Zahlungsvorgänge, das heißt der Austausch von Bitcoins zwischen den partizipierenden Netzwerk-Knoten, sind stets kostenpflichtig und werden wie beispielsweise im Energiehandel mit sogenannten Transaktionskosten belegt. Diese Maßnahme dient sowohl der Sicherung der Netzstabilität als auch der Prävention eines IT-Angriffs, durch den aufgrund einer von teilnehmenden Rechnern generierten zu großen Anzahl an Finanzgeschäften innerhalb kurzer Zeitspanne das Netz leistungsmäßig überlastet und so zum Zusammenbruch gebracht werden könnte.

Der größte Teil der Deals dient der Bezahlung von Sach- und Dienstleistungen sowie der Spekulation. Aufgrund der Pseudonymität könnten Bitcoins jedoch auch für strafrechtlich verfolgte Belange wie zum Beispiel zum Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden. Seit Anfang des Jahres fällt das professionelle Verwahren von Kryptowerten für Dritte in Deutschland unter die Rubrik der Finanzdienstleistungen, so dass diese Unternehmen bzw. professionellen Wallets (Kryptoverwahrer) entsprechend von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Die redundant ausgelegte Bitcoin-Blockchain, die die mit einem obligatorischen Bitcoin-Client (Zugang) ausgestatteten Teilnehmer des Netzwerks über eine Referenzsoftware miteinander verbindet, umfasst aktuell eine Datengröße von etwa 262 Gigabyte (GB). In den ersten Jahren nach seiner Erscheinung lag der Wechselkurs der Kryptowährung noch bei rund 0,1 US-ct/₿ und stieg bis auf fast 20.000 US-Dollar im Jahr 2017 an. Heute werden Bitcoins zu einem Kurs von etwa 7.000 USD/BTC gehandelt. Weitere digitale Zahlungsmittel neben Bitcoins und Solarcoins stellen zum Beispiel Ether, XRP, Tether, Litecoin oder EOS dar. Insgesamt gibt es derzeit etwa 4.500 Kryptowährungen auf der Welt.