Im Bereich der Energiewirtschaft ist des öfteren die Rede von sogenannten Bilanzkreisen. Was genau ist unter diesem Begriff nun zu verstehen?
Beim einem Bilanzkreis handelt es sich um ein virtuelles Konto eines imaginär zusammengefassten Gebietes auf dem liberalisierten Strommarkt, das aus einer beliebigen Anzahl von Stromeinspeisungs- (Lieferanten) und -entnahmepunkten (Kunden) besteht. Diese klar definierten Punkte müssen gegenüber dem für den Netzanschluss verantwortlichen Netzbetreiber benannt sein.
Zur Stromeinspeisung (Beschaffung) sowie zur Stromentnahme (Abgabe) zählen dabei auch Fahrplanlieferungen von beziehungsweise in andere Bilanzkreise. Das letztendliche Ziel eines Bilanzkreises ist das kontinuierliche Gleichgewicht zwischen Beschaffung und Abgabe und somit zwischen den elektrischen Energielieferungen (Deckung) und -bezügen (Last). Der originäre Zweck solcher Bilanzkreise ist es, die Bilanzierung der zur Verfügung gestellten und benötigten Energiemengen zu vereinfachen.
Dazu wird eine sogenannte Lastprognose für den Bilanzkreis erstellt, die seine voraussichtlich benötigte Strommenge prognostiziert. Die für diesen Bilanzkreis zuständigen Lieferanten müssen die so vorgegebene Nachfragemenge nun zu jedem Zeitpunkt aus Eigenerzeugung und / oder Zukauf decken. Sollten dabei infolge der lediglich prognostizierbaren Energiemengen die benötigten und gelieferten Strommengen voneinander abweichen, so muss der jeweils zuständige Netzbetreiber diese unvorhersehbaren Abweichungen durch sogenannte Ausgleichsenergie, gegebenenfalls auch durch Regelenergie beseitigen. Ist demnach ein Bilanzkreis unterdeckt (Last > Deckung), so wird Ausgleichsenergie vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geliefert. Ist umgekehrt ein Bilanzkreis überdeckt (Deckung > Last), so muss der ÜNB die überschüssige Energie aufnehmen.
Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem grundlegenden Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung im deutschen Versorgungsgebiet, ist ein Bilanzkreis „im Elektrizitätsbereich innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen“ (Quelle: § 3 EnWG Ziffer 10).