In den vorigen Artikeln wurde die grundlegende gegenwärtige sowie zukünftige Bedeutung und Notwendigkeit eines organisational verankerten Umweltschutzes in Unternehmen vor dem Hintergrund des zentralen Nachhaltigkeitsleitbildes hervorgehoben. Demgemäß stellt sich nun die wichtige Frage, in welcher Weise die Umweltkomponente zweckmäßig und dauerhaft in die betrieblichen Organisationsstrukturen implementiert werden kann.
Erste Ansätze einer solchen Integrationsmöglichkeit wurden bereits im Beitrag „Betriebliches Umweltmanagement I“ sowie im zweiten Teil und in Form unterschiedlich ausgestalteter Umweltmanagementinstrumente skizziert. Diese ökologisch ausgerichteten Unternehmenswerkzeuge beziehen sich jedoch in erster Linie auf die finale Realisierung der auszuführenden Umweltschutzaufgaben im Rahmen der unternehmerischen Aufbau- bzw. Ablauforganisation. So stellen praxisorientierte Konstrukte wie beispielsweise klassische Umweltmanagementsysteme lediglich die Umsetzung konkret vorgegebener Zielsetzungen der Organisation auf vornehmlich operativer Ebene dar. Demgegenüber soll in diesem Artikel die eigentliche, d. h. die strukturell initiale Integration einer betrieblichen Umweltgrundausrichtung in das Unternehmen im Vordergrund stehen.
Zum Zwecke einer tiefgreifenden, langfristigen Verankerung des Umweltschutzgedankens auf fundamentaler respektive normativer Ebene ist das ökologische Nachhaltigkeitskonzept in diesem Zusammenhang geeigneterweise in das unternehmerische Zielsystem zu implementieren. Dieses auch als Zielkonzeption aufzufassende Konstrukt trägt im wesentlichen der Anforderung Rechnung, die einzelnen, verschiedenartig ausgestalteten Organisationsziele vor dem Hintergrund einer im Betrieb in der Regel bestehenden Zielvielfalt zweckmäßig zu systematisieren und den unternehmerischen Zielplanungsprozess aufgrund diverser, simultan zu verfolgender Zielvorgaben dauerhaft zu organisieren. Derartige Zielvereinbarungen, die in Form von Ober-, Zwischen- und Unterzielen vorliegen können und anhand geeigneter Maßnahmen und Handlungen zu erreichen bzw. umzusetzen sind, erfüllen als betrieblich angestrebte Zustände primär die grundlegende Funktion einer richtungsweisenden Unternehmenssteuerung und -koordinierung.
Da über die Formulierung von Zielinhalt und -ausmaß eine formal-sachlich verbindliche Festlegung auf normativer Ebene erfolgt, welche Vorgabe wie und in welchem Umfang zu realisieren ist, ist zum Zwecke einer ökologisch nachhaltigen Organisationsentwicklung gegebenenfalls die grundlegende Determinierung eines zusätzlichen Unternehmenszieles in Form des Umweltschutzes sowie dessen anschließende Aufnahme und Integration in das organisationale Zielsystem unumgänglich.