Aufbauend auf den im Artikel „Betriebliches Umweltmanagement II“ geäußerten Überlegungen bezüglich der Verfolgung eines integrierten statt eines additiven betrieblichen Umweltschutzes wird unmittelbar deutlich, dass ein effektives Umweltmanagement in Unternehmen nur praktizierbar ist, sofern die dafür notwendigen normativen und organisatorischen Voraussetzungen in Form adäquater Zielvorstellungen bzw. -vereinbarungen gegeben sind.
Dieser Anforderung trägt die Determinierung sowie die anschließende Eingliederung des ökologisch orientierten Nachhaltigkeitsgedankens anhand eines grundständigen Unternehmenszieles in das im vorhergehenden Post angesprochene Zielsystem der Organisation Rechnung. So finden sich in Literatur und Praxis vermehrt Forderungen, die eine zielbezogene Integration der organisationalen Umweltorientierung postulieren; dass z. B. die derzeitige umweltökonomische Situation es schlichtweg verlangt, den betrieblichen Umweltschutz als Oberziel in die Zielkonzeption der wirtschaftlichen Unternehmung aufzunehmen.
Damit käme der Betrieb unter anderem auch der vielfach postulierten Forderung „Umweltziele statt Last Minute-Umweltschutz“ nach und würde gleichzeitig den Produktionsfaktor Umwelt(-schutz) nachhaltig in den Unternehmensgrundsätzen manifestieren. Darüber hinaus schafft die generelle Aufnahme ökologischer Inhalte in das betriebliche Zielkonzept zusätzliche Klarheit und Transparenz im Hinblick auf die durch umweltrelevante Vorgänge verursachten Betriebsaufwendungen und die damit gegebenenfalls identifizierten Kosteneinsparpotenziale. Auch aus diesen Gründen besteht Umweltschutz als eigenständiges Unternehmensziel in vielen Organisationen mittlerweile bereits.
Die praktische Ausgestaltung der langfristigen Ökologieausrichtung der Unternehmung kann dabei zum einen als sogenanntes Formalziel (Fundamental-, Oberziel) erfolgen, so dass dem Umweltschutz im unternehmerischen Zielsystem ein grundsätzlich gleichberechtigter Stellenwert beigemessen bzw. zugeordnet wird wie den daneben existierenden betrieblichen Zielsetzungen. Zum anderen kann Umweltschutz in Form eines sogenannten Sachzieles (Leistungs-, Instrumentalziel) im Unternehmen integriert werden, das aufgrund seiner konkretisierenden, instrumentellen Eigenheit als operationales Unter- oder Zwischenziel (Sub-, Teilziel) der materiellen Ausgestaltung und unterstützenden Erreichung der übergeordneten, abstrakt formulierten und damit vornehmlich mittelbaren Formalzielvorgaben (z. B. Gewinn, Umsatz, Rentabilität) durch entsprechende umweltbezogene Maßnahmen auf den unteren Organisationsebenen dient.