In diesem Artikel soll der Fokus auch weiterhin auf die Nutzung der Kabeltrassen für Offshore-Windparks – in diesem Beitrag speziell in der Ostsee – aus Sicht der zuständigen Bundesländer und der involvierten Behörden gerichtet werden.
Nach Angaben der Umwelt- und Wirtschaftsministerien Mecklenburg-Vorpommerns sieht z. B. auch das Land Mecklenburg-Vorpommern die Bündelung der Kabel aller derzeit geplanten Offshore-Windparks in der Ostsee vor, deren Kabel bzw. Strommengen gebündelt in Greifswald am Standort Lubmin in das dort vorhandene, von der Kapazität her grundsätzlich geeignete Stromnetz der Vattenfall Europe AG, Berlin, (ehem. Vereinigte Energiewerke AG (VEAG)) auf 380 kV-Hochspannungsebene eingespeist werden sollen. Die Netzkapazität am dortigen Einspeisepunkt ist – zumindest für einige Pilotprojekte – bereits heute durchaus gegeben, da in der Vergangenheit das Kernkraftwerk (KKW) Greifswald dort zuvor vergleichbare Energiemengen eingespeist hat.
Das seit 1995 stillgelegte KKW Greifswald (auch: KKW Lubmin, KKW Nord) besaß während seiner Betriebszeit eine Gesamtleistung von 2.200 MW aus acht wassergekühlten Druckwasserreaktoren à 440 MW, deren Blöcke zwischen 1974 und 1979 sukzessive in Betrieb genommen wurden. Nach Informationen unter anderem der mecklenburgischen und der schleswig-holsteinischen Umwelt- und Energieministerien werden weitere in der Ostsee geplante Offshore-Windparks ihre Einspeisepunkte jedoch in Rostock haben, für den im übrigen auch die schleswig-holsteinische Landesregierung zuständig ist.
Daher bleibt auch in diesem Kontext abzuwarten, ob eine Zusammenlegung der Seeleitungen aller Ostsee-Projekte tatsächlich realisiert wird bzw. generell umgesetzt werden kann. Im Fall der bisher genehmigten Offshore-Windparks, der Projekte „alpha ventus“ (ehem. „Borkum West“) und „Butendiek“, sind, wie bereits im Artikel „Die Nutzung von Seekabeltrassen durch mehrere Offshore-Windparks“ erwähnt, ebenfalls eigenständige Trassen zugesprochen worden, wobei den jeweiligen Betreibern im Rahmen der Genehmigungsverfahren hinsichtlich einer eventuellen späteren Trassenmehrfachnutzung durch andere Windparkbetreiber jedoch keinerlei Auflagen gemacht wurden.
Im übrigen ist auch die Verknüpfung mehrerer Windparks auf See, um so nur eine einzige Verbindung zum Festland errichten zu müssen, technisch derzeit noch nicht vollständig konzipiert (Literatur). Weiterführende Informationen zum Thema bieten die VDI-Nachrichten, die über diesbezügliche Entwicklungen in Technik und Technologie sowie über die dazugehörigen Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft berichten.