In diesem und in den nachfolgenden Beiträgen sollen die einzelnen Seekabeltypen, deren charakteristische Eigenschaften sowie die diesbezüglichen Auswirkungen bei der netztechnischen Verbindung von Offshore-Windparks mit dem Festland beleuchtet werden. Dazu sind in diesem Artikel zunächst einige Vorüberlegungen und Rahmenbedingungen zu treffen.
Zu diesem Zweck wird im Folgenden das Beispiel eines fiktiven Offshore-Windparks kreiert, anhand dessen die praktische Auslegung einer solchen Kabelverbindung beispielhaft dargestellt werden soll. Dieser verfüge über eine angenommene installierte Leistung von 245 MW bei einer unterstellten Entfernung von 130 km zum nächsten geeigneten Netzanbindungsknoten am Festland.
Die Blockgröße von 245 MW und weiterhin eine Spannung in Höhe von 145 kV wurden im Übrigen gewählt, da man in diesem Segment derzeit jeweils auf vergleichsweise preisgünstige und kompakte Schaltanlagen sowie Transformatoren zurückgreifen kann. Würde man demgegenüber die nächsthöhere Spannungsebene, also 220 kV wählen, so würden die benötigten Komponenten erheblich größer und damit auch entsprechend teurer ausfallen.
Der generell größte (Gesamt-)Kostenfaktor bei den für die Netzanbindung von Offshore-Windparks in Betracht kommenden Varianten ist in der seeseitigen Kabelverbindung zu sehen. Dieser ist gemäß den Angaben im Artikel „Notwendigkeit von Netzverstärkung bzw. -ausbau zur Offshore-Windenergieeinspeisung“ mit insgesamt rund 0,75 bis 1 Mio. € pro verlegtem Kilometer Seekabel anzusetzen.
Die spezifischen Verlegekosten verhalten sich zu den Kabelkosten hierbei in einem ungefähren Verhältnis von 5 : 1, so dass der Frage nach der Verlegung von einem oder zwei (eventuell sogar mehreren) Kabeln eine erhebliche Bedeutung zukommt. Für die Kabelverlegung kommen im Allgemeinen zwei Kabelarten, das Drehstrom- und das Gleichstromkabel, in Betracht, die in den folgenden Artikeln etwas näher vorgestellt werden sollen (Literatur).