In diesem Artikel sollen weitere Betrachtungen zu den Themen Störanfälligkeit, Lebensdauer und Stillstandszeiten von Windenergieanlagen im Offshore-Bereich vorgestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die im vorigen Beitrag angesprochenen eventuell auftretenden Probleme bzw. Herausforderungen über die in den Artikeln „Fernüberwachung von Offshore-Windenergieparks I“ und Teil II beschriebenen Fernsteuerungsmechanismen anzugehen und zu lösen, wobei die Windturbinen jedoch im Falle von störungsbedingten Anlagenstillständen meist mit dem Schiff aufgesucht und vor Ort repariert werden müssen, wofür wiederum zusätzliche finanzielle Mittel auf seiten der Betreiber einzuplanen sind.
Die Mehrkosten der gesamten Investitionen werden allein im Hinblick auf die Störanfälligkeit der Anlagen derzeit auf etwa 40 bis 50% geschätzt. Bei den zu erwartenden Ausfall- bzw. Stillstandszeiten seien nach Angaben des Bundesverbandes WindEnergie e. V. (BWE), Berlin, jedoch im zeitlichen Verlauf wie so oft lernkurvenbegründete Verbesserungen zu erwarten, da mit zunehmender Erfahrung die langfristige Betriebssicherheit der Anlagen gesteigert werden kann, wobei auch bei den in großer Zahl geplanten Offshore-Windenergieanlagen der zweistelligen Megawatt-Klasse mit entsprechenden Serieneffekten zu rechnen ist.
Über Störanfälligkeiten und Stillstandszeiten an Größtwindkraftanlagen liegen bisher lediglich kleinere Prognosen durch das Institut für Solare Energieversorgungstechnik (ISET), Kassel, die Landwirtschaftskammer des Landes Schleswig-Holstein, Rendsburg, und durch die UL International GmbH, Wilhelmshaven, vor. Demzufolge müssen während der gesamten Lebensdauer einer Energierzeugungseinheit etwa 65% der Gesamtkosten noch einmal für Reparaturvorgänge bzw. Ersatzinvestitionen infolge von Störfällen bzw. außerplanmäßigen Anlagenstillständen aufgebracht werden.
Von diesen rund 65% sollten nach Angaben des ISET vorsorglich ca. 25% während der ersten zehn Betriebsjahre und die restlichen rund 40% für die letzten zehn Jahre eingeplant werden, da die Zertifizierungsrichtlinien der DNV GL SE, Høvik (Norwegen), (ehemals Germanischer Lloyd SE (GL), Hamburg; im Jahr 2013 fusioniert mit dem bisherigen Konkurrenten Det Norske Veritas (DNV)), einer Art TÜV für Windkraftanlagen, eine theoretische Lebensdauer von Offshore-Anlagen in Höhe von maximal 20 Jahren erwarten lassen bzw. zugrundelegen.
In der zweiten Dekade während dieser Lebensdauer einer Windturbine müssten neben den laufenden Reparaturen eventuell auch größere Komponenten wie zum Beispiel die Rotorblätter, das Getriebe oder der Generator ausgetauscht werden. Da allerdings in der leistungsbezogenen Größenordnung von ≥ 8 MW bisher wenig bis gar keine Offshore-Erfahrungen vorliegen, ist in diesem Bereich noch keine belastbare Statistik bzw. Aussage hinsichtlich der Störanfälligkeiten und Stillstandszeiten von Offshore-Windenergieanlagen möglich.