Das Marktprämienmodell III

In diesem letzten Beitrag zum Marktprämienmodell sollen abschließend die sogenannte Managementprämie sowie die verschiedenen potenziellen Marktpreissituationen bei der diesbezüglichen Direktvermarktung vorgestellt werden.

Zusätzlich zur im vorherigen Beitrag beschriebenen Marktprämie erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber eine feste Managementprämie in [ct/kWh], die im Gegensatz zur EEG-Einspeisevergütung keiner zeitlichen Degression unterliegt und dem jeweils geltenden EEG (derzeit in der Novellierung des Jahres 2014) zu entnehmen ist. Einfluss auf die Höhe der Managementprämie haben neben der Anlagentechnologie zum einen die fahrplanbezogene Regelbarkeit in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit der Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den jeweiligen Direktvermarkter sowie zum anderen die Einstufung als Neu- oder Bestandsanlage gemäß EEG. Entsprechend § 100 Abs. 1 Nr. 8 des EEG 2014 („Allgemeine Übergangsbestimmungen“) erhalten demnach nur noch Bestandsanlagen je nach Primärenergieträger und Fernsteuerbarkeit der Anlage eine Managementprämie in Höhe von 0,40 bzw. 0,20 ct/kWh.

Diese neben der Marktprämie als weiterer monetärer Anreiz vom Gesetzgeber eingeführte Managementprämie wurde in erster Linie als ein finanzieller Ausgleich für den im Zusammenhang mit dem Marktprämienmodell entstehenden Mehraufwand eingeführt. Darüber hinaus dient sie als Kompensation insbesondere für die unvermeidbaren, zu Ausgleichsenergiekosten führenden Prognosefehler als preisliches Risiko auf Seiten des am Handelsmarkt tätigen Direktvermarkters. Für Vermarktungsaufwand und -risiken (insbesondere das Marktpreis-, das Profil- und das Ausgleichsenergierisiko) wird dieser vom Anlagenbetreiber in Form einer vertraglich vereinbarten Risikoprämie an der Managementprämie beteiligt.

In Bezug auf den im vorangegangenen Artikel beschriebenen Marktwert (in der unten stehenden Abbildung: Referenzwert) gibt es nun drei unterschiedliche Marktpreissituationen, die für den Anlagenbetreiber bzw. den Direktvermarkter an der Börse eintreten können. Zum einen kann der am Strommarkt für den eingespeisten Grünstrom erzielte Börsenpreis höher sein als der Referenzwert, so dass die Direktvermarktung einen um diese Differenz höheren Ertrag plus Markt- und Managementprämie einbringt (in der unten stehenden Abbildung die zweite Säule von rechts). Wird vom Stromhändler demgegenüber ein Marktpreis genau in Höhe des Referenzwertes erwirtschaftet, so entspräche der Ertrag aus dem Marktprämienmodell exakt der Managementprämie.

Im dritten Fall kann der Anlagenbetreiber unter Umständen ebenfalls eine höhere Vergütung des produzierten Grünstroms aus seiner EE-Anlage erhalten, wenn ein niedrigerer Marktpreis als der monatlich festgelegte Referenzwert erzielt wird. Durch den zusätzlichen Erhalt von Markt- und Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber könnte der resultierende Gesamtertrag daher immer noch oberhalb der vergleichbaren EEG-Vergütung liegen (vgl. rechte Säule in der Abbildung; Bildquelle: Statkraft Germany GmbH).


Weitere Informationen zum Thema können gerne jederzeit bei den Autoren dieses Artikels, Christian Großner (e-Mail-Adresse: cgrossner[at]gmx.de) und Dirk Hottmann (e-Mail-Adresse: info[at]dirk-hottmann.com), erfragt werden.