Nachdem der Stand der Technik hinsichtlich der Konzeptionierung von Offshore-Windenergieanlagen detailliert vorgestellt wurde, soll sich in diesem und in den folgenden Artikeln mit der Auslegung bzw. der Dimensionierung von Windparks im Offshore-Bereich beschäftigt werden. In diesem Kontext stellen sich im besonderen die Fragen nach einer optimalen Anlagenanzahl und einer damit verbundenen Gesamtfläche des Parks, vor allem aber kommt den einzelnen Abständen zwischen den jeweiligen Windkraftanlagen sowie den einzelnen Anlagenreihen, die neben einer zentralen Komponente auch von einigen sekundären Einflussfaktoren bestimmt werden, eine besondere Bedeutung zu.
Zunächst soll hierzu ein kurzer Blick auf diesbezügliche Erkenntnisse im Onshore-Bereich geworfen werden, bevor auf die offshorespezifische Auslegung von Windparks eingegangen wird. Die folgenden Beiträge werden durch die verschiedenen Positionen einzelner Windkraftanlagenhersteller bzw. brancheninterne Institutionen in Deutschland sowie einen umrisshaften Überblick in Form eines Beispiels bezüglich des in der Nordsee erbauten dänischen Offshore-Windparks „Horns Rev“ im Hinblick auf die hier zu erläuternde Thematik vervollständigt.
Von höchster Bedeutung für die Konzeptionierung von Windparks im Offshore-Bereich sind jedoch die am jeweiligen Standort vorherrschenden Windverhältnisse, auf die in den daran anschließenden Artikeln in Form einer Betrachtung der Windbedingungen vor allem im Nordseebereich eingegangen werden soll.
Für die raumplanerische Gestaltung von Windparks im Onshore-Bereich sind ebenso wie im Offshore-Bereich die jeweiligen Vorstellungen der einzelnen Parkbetreiber maßgeblich, die in Absprache mit den betroffenen Herstellern der eingesetzten Windkraftanlagen die Anordnung der Windenergieanlagen bestimmen. In der Literatur sind aus diesem Grund nur wenige (unverbindliche) Vorgaben oder ungefähre Richtlinien in Bezug auf die Dimensionierung von Onshore-Windparks vorhanden.
Im Onshore-Bereich ist zunächst zu beachten, dass es hier zahlreiche gesetzgeberisch-rechtliche Restriktionen geben kann, die die Anordnung bzw. die Auslegung von Windparks einschränken können. So sind zum Beispiel zu Nachbargrundstücken oder zu benachbarten Gebäuden gewisse Mindestabstände einzuhalten, die von den verschiedenen Bauämtern nach Länderrichtlinien festgelegt sind. Der Arbeitskreis „Klimaschutz und Energiewende Niedersachsen“, Aken, hält aus Sicherheitsgründen einen Abstand zwischen den einzelnen Windkraftanlagen von etwa 800 Metern für angebracht, wobei sich die Distanz innerhalb der Windparks zudem nach eventuellen Kriterien des Landschaftsschutzes sowie insbesondere nach den am Standort vorherrschenden Windbedingungen richtet, während der Landesarbeitskreis „Energie“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Berlin, hingegen eine Windturbinendistanz von rund 500 bis 600 Meter für ausreichend hält.