Im letzten Artikel dieser Beitragsreihe zur Anordnung von Windenergieanlagen in Offshore-Windparks sollen weitere brancheninterne Aspekte zur optimalen Windparkauslegung im Offshore-Bereich vorgestellt werden.
Nach Aussagen der PNE WIND AG, Cuxhaven, beträgt der optimale Offshore-Abstand von Windenergieanlagen in transversaler wie auch in longitudinaler Richtung in Abhängigkeit von der Anlagengröße etwa 5 bis 7 D. Für Offshore-Anlagen der Leistungsklasse > 5 MW wurde ein Abstand von ca. 700 m unter den Windturbinen angegeben, während der Anlagenhersteller Siemens Gamesa Renewable Energy, Zamudio (Spanien), als eine betriebsinterne Faustregel hinsichtlich der Hauptwindrichtung einen Abstand von ca. 4 D und für die Nebenwindrichtung eine Distanz von 8 D unter den Windturbinen angibt.
Schließlich sei noch auf einige in der Literatur angeführte Offshore-Distanzen für Windenergieanlagen verwiesen. Bei einem Rotordurchmesser von 100 Metern sollte der Anlagenabstand nach Angaben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin, zum Beispiel etwa 500 m betragen, während der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bonn, bei demselben Rotordurchmesser von einem optimalen Abstand der Offshore-Anlagen in Höhe von rund 800 m untereinander ausgeht. Das Institut für Chemie und Biologie des Meeres der Universität Oldenburg gibt demgegenüber zu bedenken, dass bei einem Abstand von ca. 500 m zwischen den einzelnen Offshore-Windkraftanlagen mit einem typischen Windparkeffekt, der sogenannten Abschattung (vgl. Artikel „Anordnung von Windenergieanlagen in Offshore-Windparks I“), in der Größenordnung von etwa 10% der installierten Leistung zu rechnen sei.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Anlagenabstände im Offshore-Bereich entsprechend der Dimensionierung deutlich über denjenigen im Onshore-Bereich liegen. Dabei ist bei der Auslegung der Windparks unter anderem eine differenzierte Betrachtung im Hinblick auf die am Standort jeweils vorherrschenden Haupt- und Nebenwindrichtung(en) vorzunehmen, während Versetzungsabstände gemäß der Abbildung im Artikel „Anordnung von Windenergieanlagen in Onshore-Windparks I“ höchstens generell von untergeordneter Bedeutung sind.
Sowohl für den On- als auch für den Offshore-Bereich bestehen grundsätzlich keine verbindlichen Regelungen oder vorgeschriebenen Richtlinien, die die minimale, optimale und / oder maximale Windkraftanlagendistanz vorschreiben. In der Literatur wie auch bei den verschiedenen Windenergieanlagenherstellern existieren lediglich unterschiedliche, teilweise auch weit auseinandergehende Auffassungen respektive spezifische, betriebsinterne Vorstellungen in Bezug auf die Dimensionierung von Offshore-Windparks, die sich letztlich jedoch vor allem nach den Planungen bzw. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der jeweiligen Windparkbetreiber richten.