Unter dem energiewirtschaftlichen Begriff der Ausgleichsenergie ist diejenige kaufmännisch bilanzierte und abgerechnete Energie zu verstehen, die benötigt wird, um die (positive oder negative) Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch einerseits und der erzeugten Einspeisung von Energiemengen andererseits innerhalb eines sogenannten Bilanzkreises (vgl. Artikel „Energiewirtschaftliche Bilanzkreise“) im Nachhinein finanziell zu decken.
Dabei spricht man je nach Richtung bzw. Vorzeichen dieser Mengenabweichung zwischen Last und Erzeugung auch von positiver oder negativer Ausgleichsenergie. Ziel ist demnach die exakte Deckung des angefallenen Stromverbrauchs durch Einspeisungen wie Produktion oder Einkauf von Energie an der Börse / OTC, um zu jeder Zeit die (Strom-)Netzstabilität und die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Unvorhersehbare Schwankungen können in diesem Zusammenhang sowohl auf Seiten der Entnahme- („Verbraucher“) als auch auf Seiten der Einspeisestellen („Erzeuger“), beispielsweise in Form von außerplanmäßigen Produktionsstätten- oder Kraftwerksausfällen, auftreten.
Die zur Saldierung eines positiven oder negativen Deltas notwendigen Energiemengen pro Zeiteinheit werden durch den für die betroffene Regelzone jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Form der jeweiligen richtungsbezogenen Ausgleichsenergie erbracht. Sie ist energiewirtschaftlich bzw. rein physisch betrachtet somit systemdienstleistende Regelenergie, welche zum Beispiel bereits in den Artikeln „Netzstabilität durch Regelenergie“, „Regelleistungsarten am Systemdienstleistungsmarkt“ oder „Vorhaltung und Erbringung von Regelenergie“ behandelt wurde.
In Deutschland existieren in den vier Regelzonen mehrere tausend Bilanzkreise (in der nächsthöheren organisatorischen Aggregationsstufe auch Bilanzierungsgebiete genannt, die im Übrigen nicht den Verteilnetzbetreibern (VNB) entsprechen), die sich im Wesentlichen durch den Zusammenschluss einer Vielzahl von sogenannten Zählpunkten zur Erfassung von deren energetischer Ein- und Ausspeisung zu einem virtuellen Energiemengenkonto definieren. Diese verursachen aufgrund von nicht vermeidbaren Prognosefehlern zwangsläufig positive wie auch negative Bilanzabweichungen, die sich bilanzkreisübergreifend jedoch teilweise kompensieren, indem die Unterdeckung („Unterspeisung“) eines Bilanzkreises durch die Überdeckung („Überspeisung“) eines anderen Bilanzkreises derselben Regelzone ausgeglichen wird, so dass für die Ausregelung bzw. Bilanzierung der betroffenen Bilanzkreise in dieser Regelzone weniger Ausgleicharbeitsmengen und somit geringere Kosten anfallen. Abrechnungstechnisch betrachtet muss jedoch jeder einzelne Bilanzkreis zu jeder Viertelstunde einen Saldo von Null ausweisen, so dass innerhalb des bundesweiten optimierten Netzregelverbunds (ONRV) im Umkehrschluss insgesamt deutlich größere Mengen an Ausgleichs- als an Regelenergie benötigt werden.
Die Abrechnung der ex post angefallenen Ausgleichsenergie erfolgt parallel zur oben genannten Mengenbilanzierung in viertelstündlicher Granularität und pro Monat. Die monetäre Bewertung wird über den sogenannten regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) vorgenommen, der von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH anhand einer definierten Formel für jede einzelne Viertelstunde des Abrechnungsmonats in der Einheit [€/MWh] berechnet wird und (in der Regel bei ±6.000 €/MWh) gedeckelt ist.
Dieser seit dem 01.06.2010 bestehende deutschlandweite Arbeitspreis, der von den ÜNB zum Beispiel unter dem Link http://www.tennettso.de/site/Transparenz/veroeffentlichungen/bilanzkreise/preise-ausgleichsenergie/bilanzkreisabweichung-ab-01.08.2011 am 20. Werktag des Folgemonats veröffentlicht wird, ist faktisch die finanzielle Umlage der für die vom ÜNB erbrachte Regelenergie angefallenen Arbeitskosten auf die Verursacher ebenjener Regelenergie aufgrund des letztendlich zu deckenden Regelzonensaldos. Die Überspeisung (Erzeugung > Last) bedeutet in diesem Kontext einen Verkauf, die Unterspeisung (Einspeisung < Verbrauch) dementsprechend einen Kauf von Ausgleichsenergie, so dass auf dem Abrechnungsmarkt für Ausgleichsenergie sowohl Kosten als auch Erlöse entstehen können. Die entsprechenden Zahlungsströme werden zwischen dem jeweils zuständigen ÜNB als Bilanzkoordinator (BIKO) einerseits sowie dem betroffenen (haftenden) Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) andererseits im Rahmen der monatlichen Bilanzkreisabrechnung verrechnet.