Im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Offshore-Windparks wird auf der Basis jahrelanger Erfahrungswerte davon ausgegangen, dass die derzeitige Praxis, wie sie an Onshore-Windenergieanlagen eingesetzt wird, mit modifizierten Anpassungen an die Offshore-Situation im Wesentlichen beibehalten wird.
Eine grundlegende Offshore-Angleichung im Hinblick auf die bereits angesprochenen erschwerten Zugangsbedingungen auf See ist die angestrebte Verlängerung der regulären Intervalle für eine sogenannte präventive Wartung von sechs Monaten auf ein Jahr. Eine solche präventive Wartung umfasst dabei zahlreiche Inspektionen und den gegebenenfalls anfallenden Austausch von Verschleißteilen.
Darüber hinaus wird in der Regel alle fünf Jahre eine wesentlich umfassendere präventive Großwartung angesetzt, bei der unter anderem auch die Rotorblätter eingehend inspiziert werden. Solche vorbeugenden Wartungsmaßnahmen ex ante werden gemäß den Ausführungen in den Artikeln „Errichtung und Installation von Offshore-Windkraftanlagen III“ ff. in erster Linie für die Frühlings- bzw. Sommersaison (Mai bis September) geplant, um den Energie- respektive den Produktionsverlust der Anlage durch einen eventuellen Wartungsstillstand möglichst zu minimieren.
Reparaturen oder korrektive Wartungsmaßnahmen ex post werden demgegenüber unternommen, wann immer diese erforderlich werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Windenergieanlagen aufgrund von Störungen ausfallen, wobei die durchschnittliche Betriebszeit zwischen zwei störungsbedingten Wartungen aufgrund historischer Daten mit etwa achtzehn Monaten angesetzt werden kann – vorausgesetzt, präventive Wartungen werden regelmäßig und / oder zusammen mit der jeweils letzten Reparatur durchgeführt.
Die Weiterentwicklung und die Integration einer Maschinenzustandsüberwachung im Rahmen einer geeigneten Anlagenbetriebsführung kann dabei wesentlich zu einer bedarfsgerechten und zeitoptimalen Wartungsplanung beitragen. Werden das oben genannte Wartungsintervall mit einer Dauer von zwölf Monaten und eine Anlagenzahl von insgesamt 150 Windturbinen in einem Offshore-Windpark zugrunde gelegt, so müsste in der angeführten Zeitspanne theoretisch jeden Tag eine Maschine gewartet werden.
Weiterführende Informationen zum Thema finden sich unter anderem in der Studie „Untersuchung der wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Effekte von Bau und Betrieb von Offshore-Windparks in der Nordsee auf das Land Niedersachsen“ der Niedersächsischen Energie-Agentur GmbH, Hannover, in Zusammenarbeit mit der UL International GmbH (DEWI), Wilhelmshaven, sowie dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e. V., Hannover, im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums, Hannover.