Betriebe stehen heutzutage vor der zentralen Herausforderung, die im vorigen Post konstatierten Überlegungen bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung über eine adäquate Implementierung entsprechender Instrumente im Unternehmen konkret umzusetzen.
Allerdings ist die organisationale Motivation zu deren Einbindung aufgrund der kostenverursachenden Komponente partiell noch vergleichsweise gering. Mittlerweile erkennen jedoch zunehmend mehr Unternehmen, dass Umweltschutz nicht mehr nur eine Modeerscheinung, ein lästiges „Anhängsel“ oder eine Alibifunktion repräsentiert, sondern sich vor dem Hintergrund der im Artikel „Unternehmen als zentrale Träger einer nachhaltigen Entwicklung“ angesprochenen stetig zunehmenden Umweltprobleme vielmehr zu einem zwingend notwendigen Funktionsbestandteil des Unternehmenserfolgs entwickelt hat.
Dieses verstärkt wahrzunehmende umweltbewusste Denken in Organisationen erfolgt jedoch auch vor dem Hintergrund einer permanent forcierten Umweltgesetzgebung, die die im Beitrag „Nachhaltigkeitsprinzipien und -anforderungen an Organisationen“ postulierten Vorgaben, Prinzipien und Anforderungen an eine nachhaltig umweltgerechte Unternehmenspolitik durch entsprechende Vorgaben, Reglementierungen und Sanktionen restriktiv ausgestaltet. Bezugnehmend auf ein solches Verantwortungsbewusstsein obliegt es diesbezüglich den Unternehmungen selbst, nicht nur passiv auf extern erhobene Auflagen ökologiepolitischer Instrumente des Umweltverwaltungs-, -straf- oder -haftungsrechts zu reagieren, sondern im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung durch einen geeignet integrierten Umweltschutz vielmehr einen aktiven Beitrag zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen beizusteuern.
Einschlägige Instrumente zur Integration und konsequenten Verfolgung eines betrieblichen Umweltschutzes stellen vorzugsweise sogenannte Umweltmanagementsysteme (UMS) dar, die in den Konzeptionen der 1996 erstellten ISO 14001 der International Standardization Organization (ISO) sowie der seit 1993 entwickelten EMAS III (Eco-Management and Audit Scheme, Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Verfügung stehen.
Beide auf dem Prinzip des dem Qualitätsmanagement entstammenden DEMING-Kreises basierende Verfahren repräsentieren validier- bzw. zertifizierbare Normansätze zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung in Organisationen mit Hilfe eines umweltbezogenen Managementsystems. Diese Konstrukte bestehen aus einer Vielzahl ökologieorientierter Werkzeuge wie beispielsweise dem Umweltprogramm, dem Umweltmanagementhandbuch oder dem Umweltaudit, die das Unternehmen respektive die beteiligten Personen bei der Erreichung der organisationalen Umweltzielsetzungen methodisch unterstützen.