Bereits im Jahr 2005 begannen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die Transportnetze AG (zu EnBW), die Transpower Stromübertragungs-GmbH (früher zu E.ON, seit 01.01.2010 zu TenneT), die Amprion GmbH (zu RWE) und die 50 Hertz Transmission GmbH (zu Vattenfall), ihre Zusammenarbeit mit dem Ziel eines bundesweiten Netzregelverbundes in bezug auf die Vorhaltung und Erbringung von Regelenergie. Zum 1. Mai 2010 wurde dieses in Europa einzigartige innovative Regelkonzept gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) nun bundesweit realisiert, was nicht nur für die Anbieter bzw. Einsetzer von Regelungsarbeit, sondern vor allem auch für die Stromkunden diverse Vorteile verspricht.
Der in netztechnischer Hinsicht wohl herausragende Vorteil ist die Tatsache, dass ein so genanntes „Gegeneinanderregeln“ nun vollständig vermieden wird. Dieses beinhaltete vormals, dass prinzipiell ein Leistungsüberschuss in einer Regelzone einerseits und ein Leistungsdefizit in einer anderen Regelzone andererseits unabhängig voneinander ausgeregelt wurden.
Im volkswirtschaftlichen Rahmen führt die Bundesnetzagentur ein durch den bundesweiten Netzregelverbund bedingtes jährliches Kosteneinsparpotenzial in Höhe von rund 200 Mio. € an, das im Falle einer (geplanten) internationalen Erweiterung des Verbundes noch weiter gesteigert werden kann. Grund ist unter anderem, dass das gemeinsame Regelungskonzept die gesamte „Wertschöpfungskette“ am Systemdienstleistungsmarkt umfasst, d. h. von der initialen Dimensionierung (Bedarf) über die eigentliche Beschaffung respektive Vorhaltung bis hin zum Realeinsatz sowie der abschließenden Abrechnung der Regelenergie. Diese aus dem Optimierten Netzregelverbund (ONRV) resultierenden Kosteneinsparungen kommen letztendlich auch den Stromkunden zugute.
Der dritte positive Aspekt ist die informationstechnisch bedingte erhöhte Systemsicherheit und -stabilität des gesamten deutschen Übertragungsnetzes, da die nunmehr in Echtzeit miteinander kommunizierenden Leitsysteme der verschiedenen Übertragungsnetzbetreiber ein eventuelles, aber zwangsläufiges Aufkommen an gegenläufigem Regelleistungsbedarf zwischen den Verbundregelzonen ad hoc feststellen und unmittelbar gegeneinander netten können, so dass die letztendliche Anforderung von verbleibender und somit tatsächlich notwendiger Regelenergie auf das technisch und wirtschaftlich optimale Minimum reduziert wird. Aber nicht nur der Einsatz, sondern auch die Vorhaltung wird durch die insgesamt in Deutschland vorzuhaltende und nunmehr gemeinsam zu nutzende Regelleistung minimiert. Dies impliziert gleichzeitig, dass im Sinne eines wirtschaftlichen Optimums grundsätzlich das deutschlandweit günstigste Regelenergieangebot den Zuschlag erhält. Ebenso gibt es durch den einheitlichen Markt für Regelenergie in Deutschland für die verschiedenen Bilanzkreisverantwortlichen nur noch einen einzigen bundesweit geltenden Ausgleichsenergiepreis, den sogenannten regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP).
Durch eine mögliche internationale Erweiterung des modular aufgebauten Netzregelverbundes über die verschiedenen ausländischen Übertragungsnetzbetreiber könnte ein wesentlicher Beitrag zur Optimierung des europäischen Energieversorgungssystems (Stichwort grenzüberschreitende Netzengpässe) sowie zur besseren Integration der Erneuerbaren Energien in Deutschland geleistet werden. Nähere Informationen zum Bereich der Regelleistung finden sich z. B. im Artikel „Netzstabilität durch Regelenergie“ sowie auf der Internetplattform zur Ausschreibung von Regelleistung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.