Kraftfahrzeuge mit elektrischen Antrieb, die daher auch als Elektroautos, E-Autos oder elektrische Autos bezeichnet werden, gelten als Mobilitätslösung der Zukunft. In diesem und im folgenden Artikel soll auf die wesentlichen Vor- und Nachteile dieser Fahrzeugtechnologie eingegangen werden.
Elektroautos sind Fahrzeuge, die mit einem oder mehreren Elektromotoren, welche in den letzten beiden Beiträgen angesprochen wurden, angetrieben werden und somit nicht über einen konventionellen Verbrennungsmotor zur Speisung mit fossilen (z. B. Benzin und Diesel) und / oder alternativen Kraftstoffen (z. B. Erdgas oder Biodiesel) verfügen. Der elektrische Antrieb wird in der Regel über eine wiederaufladbare Batterie, also einen Akkumulator, gewährleistet. Diese wird entweder an dafür vorhergesehenen E-Tankstellen bzw. Ladestationen oder während ihrer Nutzung, das heißt während der Fahrt über das technische Verfahren der Rekuperation zur Rückgewinnung von nutzbarer Energie wieder aufgeladen, indem beim Abbremsen des Fahrzeugs mechanische Bewegungsenergie in elektrische Energie umgewandelt und erneut dem Akku zugeführt wird.
Ein wesentlicher Vorteil im Zusammenhang mit elektrischen Autos ist ihr Beitrag zum Umweltschutz. Gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor emittieren sie – während der Nutzung – keine klimaschädlichen Schadstoffe wie zum Beispiel Kohlenstoffdioxid (CO2) oder Stickoxide (NOx) in Form von Abgasen sowie aufgrund des E-Antriebs kaum Lärm. Allerdings können Elektroautos in diesem Zusammenhang nur dann als komplett umweltfreundlich bzw. klimaneutral eingestuft werden, wenn der Strom, der zur Beladung ihrer Ladestationen produziert wurde, aus Kraftwerken stammt, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen nutzen („Ökostrom“).
Des Weiteren spielen die bei der Konstruktion des Fahrzeugs verbauten Rohstoffe einschließlich deren Abbau, Gewinnung und Herstellung ebenso wie der Aspekt der Abfallbeseitigung (z. B. hinsichtlich der nach Ablauf ihrer Lebensdauer anfallenden Altbatterien) sowie das Recycling der verwendeten Materialien eine große Rolle. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die Ökobilanz beider Motorvarianten amortisiert sich der elektrische gegenüber dem Verbrennungsbetrieb umwelt- bzw. klimatechnisch entgegen der landläufigen Meinung, ein e-Mobil sei vollständig klimafreundlich (dies trifft tatsächlich nur auf seinen Betrieb zu), erst ab einer Laufleistung von etwa 50.000 km.
Um Fahrzeuge mit Elektroantrieb aufgrund ihrer geringeren Umweltbelastung finanziell zu fördern, erhalten Käufer seit Juli 2016 den sogenannten Umweltbonus von Staat und Automobilindustrie. Diese Prämie beträgt derzeit maximal 6.000 EUR bei reinen E-Mobilen sowie bis zu 4.500 EUR beim Erwerb von Hybridautos auf der Basis einer sogenannten Plug-In-Technologie zur Erhöhung der Reichweite des Fahrzeugs pro Beladung im elektrischen Betrieb. Diese monetäre Kaufunterstützung erhalten jedoch nicht grundsätzlich alle elektrischen oder Hybridantriebe, welche Elektro- und Verbrennertechnik kombinieren, sondern nur bestimmte förderfähige Modelle.
Mit dem Umweltzuschuss sollen jedoch nicht nur derartige Autos als Zukunftstechnologie für mehr Klimaschutz prämiert werden, sondern auch der nach wie vor vergleichsweise hohe Anschaffungspreis reduziert werden, um Fahrzeuge mit Elektromotoren gegenüber solchen mit Verbrennungsmotoren überhaupt finanziell interessant bzw. konkurrenzfähig zu machen. Da das Potenzial dieser Technologie aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist, steht jedoch zu vermuten, dass die weitere technische Entwicklung laufend zu Verbesserungen führen wird und durch die ansteigende Nachfrage an elektrischen Autos auch die Investitionskosten sukzessive sinken werden. So ist der Kaufpreis ist den letzten Jahren bereits stetig gefallen, zudem stellen die Automobilbauer mittlerweile auch kleinere und damit preisgünstigere Modelle im Bereich von 25.000 Euro (ohne Prämie) her.
Ein weiterer monetärer Anreiz zum Kauf eines E-Autos ist neben der vorstehend genannten Klimaprämie ihre bevorzugte steuerliche Behandlung: So sind reine Elektroautos in Abhängigkeit von ihrer Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge – außer Dienstwagen – werden vom Fiskus dagegen nicht begünstigt. Nach Ablauf der zehnjährigen Frist werden elektrische Autos dann nach ihrem Eigengewicht veranlagt. Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb benötigen wie alle motorisierten Teilnehmer am Straßenverkehr jedoch grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung.
Technisch gesehen ist der hohe Wirkungsgrad elektrisch betriebener Autos das wohl stärkste Argument für diese Art der zukunftsfähigen Kfz-Technologie: Konventionelle Verbrennungsmotoren setzen etwa nur ein Drittel der im Kraftstoff enthaltenen Energie in mechanische Bewegung um, während die Umwandlung über den E-Motor rund 90% beträgt. Zudem wird das eingangs erwähnte Verfahren der Rekuperation eingesetzt, auch wenn dieses nicht den Eigenbedarf des Motors zu decken vermag. Daneben gibt es weitere kleine spezielle Vorteile für Elektroautos. So bieten immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit an, ihr Fahrzeug an betriebseigenen Ladestationen auf dem Firmengelände aufzuladen, was seit 2017 im Rahmen der Steuererklärung auch nicht mehr als geldwerter Vorteil angegeben werden muss. Auch können Städte und Gemeinden E-Autos besondere Konditionen einräumen, indem diese beispielsweise separate Parkflächen erhalten oder normalerweise nur für Busse und Bahnen des Straßenverkehrsnetzes vorgesehene ausgewiesene Fahrspuren benutzen dürfen.