In verschiedenen früheren Beiträgen dieser Webseite wurden die wichtigen Themenbereiche der sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) sowie der Herausforderungen einer zukünftigen stabilen, zuverlässigen und auch IT-seitig sicheren Energieversorgung herausgestellt. Dabei spielen auch infrastrukturelle Aspekte einer geeigneten funkgestützten Kommunikation vor dem Hintergrund der ebenfalls diskutierten Fachgebiete der Energiewende, der Digitalisierung und der Dezentralisierung eine übergeordnete Rolle, was in diesem Artikel angesprochen werden soll.
Um eine systemübergreifende langfristige nationale bzw. bundesweite Energieversorgung auf der Basis eines stabilen und zuverlässigen Netzbetriebs zu gewährleisten, ist es notwendig, der Energiewirtschaft eine diesbezüglich adäquate Kommunikationslösung bereitzustellen, die sich einerseits als möglichst sicher und andererseits als schwarzfallfest erweist. Dazu eignet sich erwiesenermaßen am besten das Funknetz, das eine verlässliche Steuerung der digitalen Vernetzung von Millionen von Energieerzeugern, -versorgern, -verbrauchern sowie -netzoperatoren für die Energieversorgung als einem zentralen Bestandteil der Daseinsvorsorge verspricht.
Dabei werden von der Energiewirtschaft befristet bis zum 31.12.2020 derzeit die Frequenzbereiche ab 450 MHz (1 Hz = 60/min, d. h. 1 MHz = Frequenz von einer Million Zyklen pro Sekunde) in Form der Frequenzbänder von 451,00 bis 455,74 MHz sowie von 461,00 bis 465,74 MHz genutzt. Im nächsten Jahr werden die Funkfrequenzen von den zuständigen Bundesbehörden neu geordnet und an die verschiedenen Nutzergruppen technologieneutral (und somit zum Beispiel auch LTE-fähig) vergeben, die zu einem großen Teil dem Bereich der Kritischen Infrastruktur zugeordnet werden können, das heißt Infrastrukturen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu einer Gefährdung des Gemeinwohls führen würde.
So konkurrieren neben der Energiewirtschaft beispielsweise auch die Bundeswehr oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) um eine benötigte exklusive Nutzung bestimmter Funkwellenlängen, jedoch hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) erst in dieser Woche bereits eindeutig dafür ausgesprochen, dem Energiesektor auch nach 2020 die 450 MHz-Frequenz der Funktechnik weiterhin zur Verfügung zu stellen. Als diesbezügliche Ziele wurden die Sicherung der künftigen Energieversorgung sowie die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende formuliert. Dazu soll angesichts der zunehmend komplexer werdenden Strukturen des Energieversorgungssystems eine solche sichere, marktreife und bundesweit verfügbare Kommunikationsplattform für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot für Telekommunikationsdienstleistungen beitragen.