Zur Quantifizierung von Umweltzielen werden adäquaterweise inhaltlich geeignete Ökologiekennzahlen herangezogen bzw. generiert, wobei unter einer solchen Operationalisierung im allgemeinen die transformierende Formulierung eines Zieles in quantitativ ausgedrückten Messgrößen (z. B. Geld-, Mengen-, Gewichtseinheiten) zu verstehen ist.
Diese Umweltkennziffern bezeichnen gemäß der Ausführungen im vorangegangenen Artikel spezielle Indikatoren, die sich zumeist auf die informationsverdichtende Darstellung der Umweltbelastung, des Umweltzustands oder der Umweltverbesserungsmaßnahmen einer Unternehmung beziehen und im Sinne einer Komplexitätsreduktion zur Erfassung organisational evozierter Umwelteffekte und / oder -aktivitäten auf betrieblicher Ebene verwendet werden. Dabei sind jedoch nicht nur die spezifizierten Eigenschaften und Gegebenheiten, sondern im besonderen auch ihre energetisch-stofflichen Wechselwirkungen mit der Umgebung, wie z. B. im Hinblick auf die Aussendung (Emission) oder Einwirkung (Immission) von Abgasen, von Bedeutung.
Neben der primären Operationalisierung der definierten Ökologiezielsetzungen als (Umwelt-)Leistungsmaßstäbe kommt ihnen jedoch auch eine zentrale Vorgabe- und Kontrollfunktion zu:
- Werden die verwendeten Messgrößen in diesem Kontext mit einem Vorgabecharakter (ex ante) belegt, so dienen sie implizit der gemeinsam zielorientierten Ausrichtung der entsprechenden Unternehmensaktivitäten auf den so festgelegten, zu realisierenden Zielerreichungsgrad.
- Werden sie darüber hinaus als klassisches Kontrollinstrumentarium (ex post) genutzt, so ermöglichen sie quantifizierte Aussagen über die letztendlich eingetretene Zielerfüllung und dienen im Sinne des vormals aufgegriffenen KVP-Gedankens somit einer fortlaufenden Überwachung bzw. Überprüfung des Strategieumsetzungsprozesses.
Ebenfalls in Form einer unmittelbaren Kontrolle stellen sie die spezifischen (Aus-)Wirkungen der zur Zielerreichung definierten Aktivitäten auf die jeweils zugrundeliegenden Zielsetzungen quantitativ dar und machen somit ggfs. auch eventuell erforderliche Alternativmaßnahmen bezüglich des Zielerreichungsgrades untereinander vergleichbar.
Da neben den Umweltzielsetzungen vor allem den zugehörigen Umweltkennzahlen eine zentrale Bedeutung zukommt, werden zum Zwecke einer diesbezüglich optimalen Anwendbarkeit und Funktionserfüllung auch an diese verschiedenartige Anforderungen gestellt. Im einzelnen geht es dabei – abgesehen vom systemimmanent ohnehin geforderten Strategiebezug – um Voraussetzungen insbesondere bezüglich der Messbarkeit, der Transparenz, des Verbesserungspotenzials sowie der Ausgewogenheit. Wie im Rahmen der Umweltzielanforderungen auch, gelten die benannten Forderungen jedoch nicht nur für die in diesem Post betrachteten ökologieorientierten Indikatoren, sondern für sämtliche Messgrößenarten gleichermaßen.