Während sich die in den vorangegangenen Beiträgen vorgestellten Intelligenten Stromnetze (engl.: Smart Grids) im Wesentlichen auf die verschiedenen Übertragungs- und Verteilnetze eines Energiesystems beziehen, versteht man unter dem Begriff der Intelligenten Märkte (engl.: Smart Markets) alle Fragestellungen des Energiemarktes innerhalb eines Energieversorgungssystems. Mit diesem Terminus zum Umgang mit den dort ge- und behandelten Strom- bzw. Energiemengen beschäftigt sich der vorliegende Artikel.
Ging es im Rahmen der Netzsphäre bei den Energie- bzw. Elektrizitätsnetzen um die Kapazität in Form der Leistung (Angabe in Megawatt [MW] oder Kilowatt [kW]), so behandelt die hier angesprochene Marktsphäre die Menge in Form der Arbeit (Angabe in Megawattstunden [MWh] oder Kilowattstunden [kWh]) sowie die daraus gegebenenfalls abgeleiteten Dienstleistungen. Primäre Aufgabe ist hier demnach nicht die Kapazitätsbereitstellung etwa durch den Netzbetreiber, sondern der finanzielle und physische Austausch der gehandelten und tatsächlich fließenden Energiemengen. Über die Funktion des Energiehandels erfolgt die Verbrauchssteuerung durch eine preisinduzierte Erzeugungs- und Lastverlagerung, so dass in diesem Konstrukt dem Markt der innovative Steuerungsmechanismus zukommt.
Die Akteure des Smart Market bestehen jedoch nicht nur in den Energiehändlern, die die verschiedenen Commodities wie Strom, Kohle, Devisen, Erdgas, Erdöl oder Emissionszertifikate börslich und / oder außerbörslich (engl.: over the counter, OTC) kaufen und verkaufen, sondern neben den Letztverbrauchern und Produzenten ebenso in Organisationen, Institutionen oder Personen aus Industrie, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Diese sollen insbesondere tragfähige marktgetriebene Geschäftsmodelle zur Etablierung neuer Produkte und Dienstleistungen im Smart Market mit dem originären Ziel einer nachhaltigen Sicherstellung der bestehenden und zukünftigen Elektrizitätsversorgung unter Ausnutzung der jeweils verfügbaren Energienetzkapazität des Smart Grid erarbeiten und umsetzen.
Es geht im intelligenten Energiemarkt also nicht um die Bereitstellung und die Optimierung der zugrunde liegenden Infrastruktur, sondern vielmehr um die Nutzung derselben durch die unterschiedlichen Marktakteure zu primär wettbewerblichen Zwecken. Dabei soll die Verbrauchsverlagerung, die Versorgungssicherheit, die Energieeffizienz sowie die Integration der Erneuerbaren Energien in das Energieversorgungssystem gewährleistet werden. Ein weiterer Nutzen kann in der gesteigerten Verbrauchs- und Angebotstransparenz des Marktes liegen. Durch das sogenannte Unbundling (engl. für Entflechtung), das heißt der Herstellung einer Unabhängigkeit der beiden Bereiche Markt und Netz, und der damit verbundenen eindeutigen Trennung auf gesetzlicher Grundlage können bzw. sollten diese beiden energiewirtschaftlichen Themen inhaltlich nicht mehr miteinander vermischt werden.