In den vorangegangenen Artikeln wurde die Seekabelverlegung zwischen Offshore-Windparks und der Küste behandelt. Wie verhält es sich nun, wenn die geplanten Verbindungskabel an Verlegestellen im See- oder Landgebiet ausgerollt werden sollen, an denen bereits Kabel bzw. Leitungen vorhanden sind?
Wenn eine andere Kabelinfrastruktur auf See gekreuzt oder tangiert werden soll bzw. muss, so ist dazu zunächst die Erlaubnis des Eigentümers der bereits bestehenden Einrichtung einzuholen, respektive desjenigen, der über die die Querung betreffenden rechtlichen Auflagen verfügt. Für die Situation an Land gilt im Übrigen Entsprechendes.
Im Meer befindliche Gasleitungen müssen zum Beispiel grundsätzlich unterquert werden, was die jeweiligen Bauzeiten entsprechend verlängern, den Bauaufwand verteuern und den Leitungswiderstand sowie die Schadensanfälligkeit durch die dann zusätzlich erforderlich werdenden Muffen erheblich erhöhen kann. Damit kann die Verlegetiefe der Seekabel die in den vorangegangenen Artikeln angeführten Regeltiefen unter Umständen durchaus auch überschreiten.
Eine solche Unterquerung dauert in der Regel etwa vier bis sechs Wochen zusätzlich, da hierzu zunächst zwei komplette Bohrplattformen errichtet werden müssen. Deshalb sind Unterquerungen und damit die Kreuzung von Gas- und / oder anderen wichtigen Leitungen auf See möglichst zu vermeiden, was sich aufgrund der von Jahr zu Jahr ständig ansteigenden Anzahl der Seekabel zunehmend schwieriger gestalten wird.
Andere Möglichkeiten bestehen beispielsweise darin, nach einer entsprechenden rechtskräftigen Genehmigung des jeweiligen Eigentümers das zu querende Kabel selbst durch Baggern oder Jet-Trenchen (vgl. Art. „Jet-Trenching als Methode zur Verlegung von Offshore-Seekabeln“ und „Offshore-Seekabelverlegung durch die Kombination aus Baggern und Jet-Trenching“) tiefer zu legen oder auch zusätzliche Deckschichten aus Kies- und / oder Steinaufschüttungen auf das dann flacher verlaufende, neuverlegte Kabel aufzubringen (Literatur).