Der deutsche Erdgasmarkt besteht aus zwei großen Marktgebieten, denen insgesamt sechzehn Betreiber sogenannter Fernleitungsnetze für den überregionalen Transport von Erdgas angehören. Diese werden entweder dem Marktraum von Gaspool (abgekürzt GPL) oder dem Gebiet von NetConnect Germany (abgekürzt NCG) zugeordnet.
Ersterer erstreckt sich geografisch gesehen vorwiegend über Nord- und Ostdeutschland, zweiteres entsprechend größtenteils über West- und Süddeutschland. Im GPL-Marktraum finden sich die zehn Fernleitungsnetzbetreiber Gascade, GTG Nord (eine Tochtergesellschaft der EWE), Gasunie Deutschland, jordGas (eine Tochtergesellschaft der Gasunie Deutschland und Open Grid Europe), Nowega, Ontras (eine Tochtergesellschaft der VNG), Lubmin-Brandov Gastransport, OPAL Gastransport, Fluxys Deutschland und NEL Gastransport. Das NCG-Marktgebiet umfasst die weiteren sechs Fernleitungsnetzbetreiber bayernets, GRTgaz Deutschland, Open Grid Europe, Terranets BW, Fluxys TENP und Thyssengas.
Wie auch auf dem Strommarkt mit den dortigen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) betreiben und bewirtschaften die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB, engl. Transmission System Operator, kurz TSO) als Dienstleistungsunternehmen operativ die Infrastruktur ihrer überregionalen Netze zum Transport von Erdgas der beiden Heizwertqualitäten L und H (siehe dazu Art. „Marktraumumstellung“), sorgen für ihre lastgerechte Wartung, Instandhaltung und Reparatur einschließlich Rück- und Ausbau, und sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gashändlern und -lieferanten einen entsprechenden Zugang zu ihren Netzen bereitzustellen.
Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetze des Strom- und Gasmarktes stellen in diesem Zusammenhang ein natürliches Monopol dar und unterliegen daher der staatlichen Kontrolle in Form eines regulierten Netzbetriebes. Die Bundesnetzagentur wurde auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes mit der Regulierung der Netzbetreiber sowie der Kontrolle eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den verschiedenen Strom- und Gasnetzen in Deutschland beauftragt. Für diesen Zutritt müssen die Marktteilnehmer ein sogenanntes Netz(nutzungs)entgelt (NNE) an den jeweiligen Netzbetreiber entrichten. Beides wird von der BNetzA über eine entsprechende Zugangs- und Anreiz- bzw. Entgeltregulierung überwacht.
Dazu wurde in der deutschen Gaswirtschaft als Abrechnungssystem das sogenannte Entry-Exit-System eingeführt, worüber die Vergütung von leitungsgebundenen Gastransportleistungen zwischen Gaslieferant einerseits und Gasverbraucher andererseits kalkuliert wird. Nach diesem Zweivertragsmodell speist der Lieferant an einem beliebigen Punkt des Fernleitungs- oder Verteilnetzes sein Gas ein (Entry) und muss dafür gegenüber dem Netzbetreiber eine entsprechende Einspeisegebühr entrichten. Der so eingespeiste Brennstoff kann nun vom Verbraucher an einem ebenfalls beliebigen Punkt des Verbundnetzes wieder entnommen werden (Exit), wofür von diesem wiederum eine anfallende Ausspeisegebühr zu zahlen ist.
Ähnlich wie im Bereich der Elektrizitätsversorgung mit den Regelzonen der ÜNB ist das Fernleitungsnetz des Erdgasmarktes auch hier an das nachgelagerte, engmaschigere Netz der sogenannten Verteilnetzbetreiber (VNB) angeschlossen, die in der Regel für die Belieferung der Letztverbraucher bzw. für die Versorgung der Endkunden mit Erdgas zuständig sind. Im Gegensatz zu einem einheitlichen deutschlandweiten Strompreis, der an der europäischen Strombörse EPEX SPOT SE (European Power Exchange) in Paris sowie an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig gehandelt wird, existiert für beide Markträume jeweils ein eigener Marktpreisindex, der ebenfalls an der EEX gehandelt wird. Wie auch im Strombereich in Bezug auf die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) haben sich die Betreiber von Fernleitungsnetzen für Erdgas in Europa zu einem Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSO-G, engl. European Network of Transmission System Operators for Gas) zusammengeschlossen.