Geeignete Windmessungen im Offshore-Bereich zur Erhebung der vor Ort jeweils vorherrschenden Windinfrastruktur können entweder auf stationärem oder auf instationärem und somit auf mobilem Wege erfolgen.
Bei stationären Messungen wird am zu untersuchenden Standort eine geeignete Forschungs- bzw. Messplattform installiert, die zuvor von der jeweils zuständigen Behörde, also entweder vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg, (Zuständigkeitsbereich: > 12 sm) oder von der jeweiligen Bezirksregierung (Zuständigkeitsbereich: ≤ 12 sm) zu genehmigen ist, auf der sich in der Regel ein Mast sowie entsprechendes Gerät zur Erfassung der Windgeschwindigkeit in verschiedenen, allerdings nur vergleichsweise geringen Höhenlagen befindet.
Für stationäre Zwecke können zum Beispiel auch in der Nähe oder im Gebiet der betroffenen Planstandorte gelegene Leuchttürme herangezogen werden, auf denen Messungen durchgeführt werden können, die dann mit Abstrichen bzw. geeigneten Hochrechnungen auf das betroffene Untersuchungsgebiet transferiert werden können. Windmessungen auf Leuchttürmen haben dabei gegenüber den o. g. Forschungsplattformen den großen Vorteil, dass die Untersuchungen in Höhen erfolgen, die zwar nicht exakt im Bereich der Nabenhöhen der geplanten Offshore-Windkraftanlagen liegen, aber aufgrund der nur wenig mit der Höhe zunehmenden Windgeschwindigkeit über See vergleichbare Windbedingungen wie auch die zukünftigen Windanlagen aufweisen können. Bereits die küstennäheren Leuchttürme im Bereich der Wesermündung erreichen beispielsweise Höhen von bis zu ~ 40 m.
Instationäre bzw. mobile Windmessungen erfolgen demgegenüber durch Schiffe, die über einen 10 bis 15 m hohen Mast zur Erfassung der Windgeschwindigkeit verfügen und deren Messergebnisse in der Folge auf die entsprechenden Nabenhöhen hochgerechnet werden, so zum Beispiel anhand des in einem der nächsten Artikel eventuell noch vorzustellenden Potenzansatzes nach Hellmann. Eine weitere Möglichkeit zur Messung der Windgeschwindigkeit besteht in weiträumigen Flächen- bzw. Dreiecksmessungen, bei der beispielsweise an drei oder mehreren verschiedenen Punkten in einer Entfernung von jeweils mehreren Kilometern die entsprechenden vorherrschenden Geschwindigkeiten in optional verschiedenen Höhenlagen erfasst werden, die in der Folge dann auf den in der Mitte des so gebildeten Dreiecks bzw. Polygonzuges gelegenen Untersuchungsstandort des geplanten Offshore-Windparks übertragen bzw. interpoliert werden können.
Für den Offshore-Bereich kommen derartige Messmethoden vor allem deshalb in Betracht, da sie sich an Land bereits hinreichend bewährt haben. Eine vergleichsweise neuere Variante zur Erfassung der Windgeschwindigkeit ist die Möglichkeit über Sonar, also mit Hilfe eines mit Schallwellen arbeitenden Gerätes, bei der über einen in dreidimensionaler Richtung ausgesandten Schall die Windgeschwindigkeit sowie die Turbulenzen ermittelt werden können. In der Regel greifen Projektierer und Windparkbetreiber jedoch auf bereits vorhandene Wind- bzw. Ertragsgutachten und -prognosen von einschlägigen Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise vom Deutschen Windenergie-Institut (DEWI), Wilhelmshaven, oder vom Deutschen Wetterdienst (DWD), Offenbach, zurück, da insbesondere im Offshore-Bereich eigene Windmessungen für die Betreiberfirmen in Bezug auf Kosten, Zeit und Technologie aufwendig sind.