Die Festlegung eines betrieblichen Umweltzieles sollte in erster Linie die grundlegende Verankerung des Umweltschutzgedankens auf der jeweiligen respektive ggfs. auf sämtlichen Unternehmensebenen gewährleisten. Dabei sollte im besonderen auch auf die zielimmanente Steuerungs- und Abstimmungs- bzw. Koordinationsfunktion der so determinierten Vorgaben fokussiert werden. So können sich Unternehmensangehörige wie z. B. Führungskräfte oder Mitarbeiter anhand eines solchen Umweltschutzzieles im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit an diesem orientieren und sich damit unter Umständen weiterhin identifizieren.
Anhand des vergleichsweise einprägsamen Schlagwortes („Umweltschutz“) könnte diese Zielvereinbarung für die Organisationsmitglieder darüber hinaus auch die Funktion eines übergeordneten Leitbildes einnehmen, das sie hinsichtlich ihrer operativen Handlungen im Sinne der kontinuierlichen Verfolgung eines organisational nachhaltigen Umweltmanagements unterstützt. Ebenso erhalten die im weiteren Verlauf der ökologieorientierten Unternehmensentwicklung ggfs. implementierten Umweltinstrumente ein in den Unternehmensstrukturen verbindlich definiertes Leitziel.
So ist die Eingliederung einer ökologischen Ausrichtung in Form eines Oberzieles Umweltschutz in das unternehmerische Zielsystem zwingend erforderlich, um beispielweise einem betrieblichen Öko-Controlling seine existenzielle Grundlage zu geben. Durch die so erfolgte Verankerung ökologischer Anforderungen ist zum Zwecke der praktischen Umsetzung einer strategisch umweltorientierten Unternehmensführung somit ein wesentlicher Beitrag geleistet.
Über diese originären Beweggründe zur Integration eines betrieblichen Umweltschutzzieles hinaus bestehen jedoch auch sekundäre, in erster Linie (unternehmens-)externe Faktoren, die eine derartige Implementierung befürworten. So kann als ein zusätzlicher Vorteil einer solchen Umweltausrichtung beispielsweise die soziale Komponente angeführt werden, die ihren Ausdruck in der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz ökologieorientierter Unternehmungen findet. Neben den Bürgern oder Anliegern sind in diesem Zusammenhang insbesondere einschlägige Anspruchs- bzw. Interessengruppen wie z. B. Umweltverbände oder soziale Organisationen zu nennen.
Darüber hinaus sind die Anforderungen der bedienten Märkte (Wettbewerb, Konkurrenz) an die originäre Geschäftstätigkeit auch in umweltbezogener Hinsicht gestiegen, so dass eine ökologische Unternehmensausrichtung diesem Postulat ebenfalls durchaus zuträglich ist. Andererseits wird eine grundsätzliche Berücksichtigung betriebsrelevanter ökologischer Gesichtspunkte insbesondere im Hinblick auf Ressourcenschonung und Emissionsreduktion durch eine ständige Verschärfung der umweltpolitischen Rechtsinstrumente (Abgaben, Reglementierungen etc.) von staatlich-behördlicher Seite normativ forciert. Die unternehmerische Entscheidung, Umweltschutz dauerhaft im Zielsystem der Organisation zu manifestieren, kann jedoch auch durch weitere, vornehmlich interne Interessenparteien wie beispielsweise Eigentümer oder Anteilseigner (Aktionäre), Kunden und Lieferanten oder auch die betriebseigenen Mitarbeiter gefordert bzw. erwartet werden.
Die folgende Abbildung stellt diese Überlegungen noch einmal graphisch dar, indem das Unternehmensziel Umweltschutz als zentraler Anspruch respektive als potenzielle Erwartung oder Anforderung der aufgeführten Interessengruppen an die Unternehmung aufgefasst wird.