In den beiden vorangehenden Artikeln wurden die Sichtweisen Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns in Bezug auf die Nutzung von Kabeltrassen für Offshore-Windparks beleuchtet. In diesem Beitrag soll mit Schleswig-Holstein nun das dritte Anrainerbundesland behandelt sowie Perspektiven zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee aufgezeigt werden.
Für die in der Nordsee gelegenen Offshore-Windparks, für deren Kabelgenehmigung im Bereich des Küstenmeeres das Land Schleswig-Holstein zuständig ist, soll nach Angaben des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums durch den Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ nur ein einziges Offshore-Stromkabel gelegt werden. In dieser Hinsicht verlangt das Land von den Investoren respektive von den betroffenen Projektplanern ein durchweg abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen.
Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang bleibt, ob die Kabeltrasse des im Dezember 2002 genehmigten Offshore-Windparks „Butendiek“ mit dem schleswig-holsteinischen Netzeinspeisungspunkt Böxlund bei Flensburg gemäß den o. g. Vorstellungen der Landesregierung später auch tatsächlich von mehreren Offshore-Projekten genutzt werden kann bzw. wird. So soll bspw. der rund 200 km vom schleswig-holsteinischen Anbindungspunkt entfernte Offshore-Windpark „DanTysk“ seine planmäßige Netzeinspeisestelle in Wilster bei Brunsbüttel an der Elbmündung haben, so dass eine vollständige Netzanbindung in Form einer gemeinsamen Kabeltrasse für alle im betroffenen Einzugsbereich Schleswig-Holsteins liegenden bzw. geplanten Projekte von vorneherein als unmöglich erscheint (Quelle: GEO Gesellschaft für Energie und Oekologie mbH).
Um einerseits die Belastungen im Hinblick auf die Nationalparks „Niedersächsisches“, „Schleswig-Holsteinisches“ und evtl. auch „Hamburgisches Wattenmeer“ infolge von Trassenquerungen sowie andererseits den zeit- und kostenmäßigen Aufwand hinsichtlich des Trassenbaus so gering wie möglich zu gestalten, sollten möglichst nur wenige Kabeltrassen von den zukünftigen Offshore-Windparks der Nordsee zu den in Frage kommenden Netzverknüpfungspunkten (vgl. Art. „Netzanbindungspunkte für Offshore-Windparks im norddeutschen Küstenbereich“) an Land führen.
In diesem Zusammenhang wäre nach Angaben der E.ON Netz GmbH, Bayreuth, der Aufbau eines geeigneten Offshore-Strukturnetzes sinnvoll, bei dem nur wenige Kabeltrassen zur Küste verlegt werden müssten. An dieses Offshore-Netz könnten dann in der Folge die einzelnen, später ggfs. hinzukommenden Windparks in der Nordsee sukzessive angeschlossen werden. Zudem würde ein solches Netzwerk für den Fehlerfall Redundanz bieten.
Die Abbildung „Beispielhafte Konzeption eines Offshore-Netzes mit drei Verknüpfungspunkten zum Hochspannungsnetz in Norddeutschland“ im Artikel „Die Nutzung von Kabeltrassen für Offshore-Windparks aus Behördensicht“ zeigt beispielhaft ein derartiges Offshore-Netzwerk mit drei Verbindungstrassen zum Verbundnetz an Land sowie einer zusätzlichen Verbindung nach Dänemark, wobei als deutsche Netzanbindungspunkte die Standorte Leer, Bremerhaven und Brunsbüttel gewählt wurden.
Dieses Offshore-Strukturnetz könnte in Bezug auf die Netzanbindung weiter entfernt liegender Offshore-Windparks bei Bedarf bspw. durch entsprechende Stich- oder Ringleitungen (vgl. Abb. „Das interne elektrische Stromnetz von Offshore-Windparks“ im gleichnamigen Artikel) außerhalb des Küstenmeeres auf See erweitert werden, ohne dass in den küstennahen Gebieten neue bzw. zusätzliche Kabeltrassen benötigt würden, sofern die Übertragungskabel zu Anfang bereits stark genug ausgelegt werden. Eine solche Konzeption bedeutete in der Folge die Einsparung von immensem zeit- und vor allem kostenmäßigem Aufwand; ob eine derartige Realisierung zukünftig allerdings tatsächlich stattfinden kann und wird, bleibt jedoch abzuwarten (Literatur).