Im vorigen Artikel wurde der Emissionshandel in Deutschland in seinen Grundzügen als ein marktbasierter Ansatz zum Erreichen der im Kyoto-Protokoll definierten Emissionsziele vorgestellt. Wesentlich für Unternehmen ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, den Handel mit Emissionszertifikaten als zusätzliche Einnahmequelle zu nutzen. Denn Firmen bzw. Länder, die das Abkommen ratifiziert haben, sind nicht nur verpflichtet, die dort determinierten CO2-Emissionsziele zu erfüllen, sondern gleichzeitig auch berechtigt, am weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten teilzunehmen. Dieser ermöglicht es Staaten bzw. Unternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen stärker als erforderlich senken, ihre überschüssigen Reduktionen zu nutzen bzw. mit diesen zu handeln, um sie mit Emissionen aus anderen Quellen inner- oder außerhalb des Landes zu verrechnen. Weiterlesen
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Der Emissionshandel in Deutschland
In der Europäischen Union gibt es seit dem 01.01.2005 den sogenannten Emissionshandel. Rechtliche Grundlage hierfür ist die 2003 erlassene EU-Emissionshandelsrichtlinie, die Vorgaben in Bezug auf ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU definiert. Handelsprodukte sind dabei Emissionszertifikate, die das Recht verbriefen, die Umwelt bis zu den in ihnen angegebenen Grenzen belasten zu dürfen, also im Grunde Umweltlizenzen. Dieses Konzept kann als Leistung eines kosteneffizienten Beitrags zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll aufgefasst werden. Weiterlesen