In den drei vorangegangenen Artikeln wurden die aus der neu erlassenen Reservekraftwerksverordnung (ResKV) resultierenden Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Vorhaltung von Reservekapazitäten beschrieben. In diesem Artikel soll nun abschließend der aus der VO hervorgehende Zeitplan für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Netzreserve erläutert werden, an dem sich interessierte Anlagenbetreiber orientieren können. Weiterlesen
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Die Reservekraftwerksverordnung (ResKV) III
In diesem Artikel zur Reservekraftwerksverordnung (ResKV) soll das einschlägige Verfahren zur Beschaffung und Vergabe von Netzreserve in seinen Grundzügen beschrieben werden, an dem die die Reserveenergie bereitstellenden Anlagenbetreiber, die systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und die koordinierende Bundesnetzagentur (BNetzA) beteiligt sind. Weiterlesen
Die Reservekraftwerksverordnung (ResKV) II
Im vorigen Artikel wurden die Grundzüge der im Juli neu erlassenen Reservekraftwerksverordnung (ResKV) erläutert, deren netz- und vergütungsseitigen Regelungen in diesem Beitrag näher betrachtet werden sollen. Weiterlesen
Die Reservekraftwerksverordnung (ResKV) I
Aus aktuellem Anlass soll an dieser Stelle die Artikelreihe zum Thema „Offshore-Windenergie“ unterbrochen werden und in den folgenden Beiträgen die neu erlassene sogenannte Reservekraftwerksverordnung (ResKV) sowie deren Umsetzung, Auswirkungen und Bedeutung für die Kraftwerks- bzw. Energiewirtschaft erläutert werden. Weiterlesen
Das EnWG als Rechtsgrundlage für Redispatch-Maßnahmen
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (kurz: Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie in der Bundesrepublik Deutschland. In seiner ursprünglichen Fassung vom 13.12.1935 wurde es in den vergangenen Jahren mehrmals novelliert, so dass es seit dem 13.07.2005 in vollständig überarbeiteter Neufassung vorliegt. Weiterlesen
Stromkennzeichnung gemäß Energiewirtschaftsgesetz für Transparenz und Umwelt
Für die meisten Konsumenten kommt der elektrische Strom schlicht „aus der Steckdose“, d. h. die eigentliche Herkunft der abgerechneten Energie ist für einen Großteil der beziehenden Haushalte nicht weiter von Relevanz. Aus Gründen der Kostentransparenz sowie eventuell aus Umweltgesichtspunkten sollte der Endverbraucher jedoch auch das Thema Stromkennzeichnung in seinem eigenen Interesse berücksichtigen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat zu diesem Zweck eine entsprechende Regelung in Form des § 42 geschaffen, der die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) dazu verpflichtet, den von ihnen gelieferten Strom adäquat zu kennzeichnen.