In verschiedenen Artikeln auf dieser Internetseite wurde das Thema Schwarzfall (Blackout) angesprochen. Um die Versorgungssicherheit von elektrischen Energiesystemen zu gewährleisten, wird im Rahmen der Planung des Betriebs von Stromnetzen im europäischen Verbundsystem grundsätzlich nach der sogenannten (n–1)-Regel vorgegangen. Diese besagt, dass im Falle eines Ausfalls einer beliebigen Komponente des Systems ebendieses Gesamtsystem durch entsprechende Redundanzen dennoch nicht ausfällt und weiterhin vollständig funktionsfähig bleibt. Weiterlesen