Für die meisten Konsumenten kommt der elektrische Strom schlicht „aus der Steckdose“, d. h. die eigentliche Herkunft der abgerechneten Energie ist für einen Großteil der beziehenden Haushalte nicht weiter von Relevanz. Aus Gründen der Kostentransparenz sowie eventuell aus Umweltgesichtspunkten sollte der Endverbraucher jedoch auch das Thema Stromkennzeichnung in seinem eigenen Interesse berücksichtigen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat zu diesem Zweck eine entsprechende Regelung in Form des § 42 geschaffen, der die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) dazu verpflichtet, den von ihnen gelieferten Strom adäquat zu kennzeichnen.