Im Hinblick auf umweltbedeutsame Zielsetzungen, die aufgrund ihrer betriebsbezogen strategischen Relevanz in die ökologische Unternehmensausrichtung aufgenommen werden sollen, werden in diesem und in den folgenden Beiträgen einige beispielhafte Zielvereinbarungen diskutiert, die aufgrund ihrer allgemeingültigen Relevanz für jedes Unternehmen im Produktionsgewerbe einen unmittelbaren Praxisbezug aufweisen.
Dazu sei unter Aufnahme des in den Artikeln „Umweltschutz als Win-Win-Situation im unternehmerischen Zielsystem I“ und Teil II geäußerten Gedankens zunächst unterstellt, dass es sich bei der betrachteten Unternehmung um einen klassischen Produktionsbetrieb auf dem Gebiet der metallverarbeitenden Fertigungstechnik zur Erstellung entsprechender Sachleistungen handele. Im Zusammenhang mit der originären Geschäftstätigkeit in Form der organisationalen Leistungserstellung rückt bei dieser Art Unternehmen unmittelbar der betrieblich-materielle Transformationsprozess in den Vordergrund, dessen ökologisch relevante Daten in der Regel über Öko-Bilanzierungen identifiziert werden.
Somit kommt den in das Unternehmen ein- und ausfließenden Stoff- bzw. Energieströmen eine zentrale Bedeutung zu, deren Erfassung im allgemeinen im Sinne einer Input-Output-Analyse „von Werkstor zu Werkstor“ (gate to gate) erfolgt. Da die Unternehmung im Rahmen dieser Bilanzierungssystematik lediglich als klassische Black Box betrachtet wird, spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer Öko-Betriebsbilanz. Die im Betrieb bezüglich der leistungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette ablaufenden Prozesse finden infolge dieser simplifizierenden Modellreduktion keinerlei Beachtung, so dass die Organisation hinsichtlich der Festlegung ihrer umweltrelevanten Strategieziele den Fokus der Betrachtung bewusst auf die Menge verbrauchter Ressourcen (Input) sowie anfallender Abfallprodukte und Emissionen (Output) lege. Es wurde sich intentional für einen solchen exemplarischen Ansatz entschieden, da eine derartige summarische Input-Output-Bilanzierung innerhalb der durch den Betrieb als Produktionsstätte definierten Systemgrenzen gleichzeitig auch mit der Rechtspersönlichkeit der analysierten Unternehmung übereinstimmt und in der betriebswirtschaftlichen Praxis somit durch juristische Aspekte gestützt wird.
Die nachstehende Abbildung stellt die als Umweltmanagement- bzw. -controllinginstrument fungierende vollständige Öko-Betriebsbilanz einer solchen produzierenden Unternehmung schematisch beispielhaft dar, aus deren Komponenten im folgenden die einzelnen ökologisch relevanten Zielbereiche zu identifizieren sind.
Um dem Postulat der Ausgewogenheit in geeigneter Weise Rechnung zu tragen, sollen sowohl der Bilanzierung entstammende Eingangs- als auch Ausgangsgrößen in den Umweltzielen Erwähnung finden. Der Balance der in diesem Rahmen vorzunehmenden Zieldefinition wird darüber hinaus dadurch entsprochen, dass infolge des ganzheitlichen Charakters der Input-Output-Analyse über die einzelnen umweltrelevanten Betriebskategorien (vgl. Abb.) der gesamte ökologisch bedeutsame Bereich der Unternehmung abgedeckt wird.
Den Verantwortlichen obliegt nun die essentielle Aufgabe, aus den durch die betriebsbezogene Umweltbilanz gegebenen Daten und Informationen geeignete Zielbereiche in Form ökologischer Kernelemente zu selektieren, die im Hinblick auf ihre Umweltaspekte von strategischer Bedeutung für das Unternehmen bzw. seinen langfristigen Erfolg zeichnen. Dabei soll eine bewusste Konzentration auf ökologische Zielaspekte erfolgen, die umweltökonomisch komplementäre Synergieeffekte beinhalten und sich damit gemäß des in den Artikeln „Umweltschutz als Win-Win-Situation im unternehmerischen Zielsystem“ (s. o.) geforderten Postulats an einer sowohl umweltbezogenen als auch gleichzeitig finanzwirtschaftlichen Verbesserung der Unternehmensleistung ausrichten.