In diesem abschließenden Beitrag rund um das Thema Umweltziele geht es um die auf operativer Unternehmensebene vorzunehmenden spezifischen Maßnahmen und Aktivitäten zur bestmöglichen Erreichung der festgelegten ökologieorientierten Zielsetzungen in Form der vorgegebenen Soll-Zustände. Demgemäß repräsentieren diese Aktionsprogramme als klar und verständlich zu formulierende Handlungsanweisungen konkrete Anforderungen an die betroffenen Mitarbeiter bzw. Organisationseinheiten (Gruppen, Abteilungen, Bereiche etc.).
Besteht das übergeordnete Umweltziel beispielsweise in einer konsequenten Verringerung der Lärmemissionen im Produktionsbereich, so könnte eine diesbezüglich denkbare Maßnahme z. B. die Ausrüstung der als Lärmquellen identifizierten Fertigungsanlagen mit Schallschutzhauben darstellen. So sollten jeder einzelnen Maßnahme die jeweils zuständigen Organisationsbereiche bzw. Mitarbeiter zugeordnet sein, denen die Verantwortlichkeit für die zur Zielrealisierung notwendigen Aktionen obliegt, um in diesem Zusammenhang eine ziel- und zweckmäßige Allokation der zur Verfügung stehenden (knappen) Unternehmensressourcen (Finanzen, Personal, Infrastruktur usw.) vornehmen zu können.
Neben der Zuständigkeit sollten zusätzlich auch die für eine erfolgreiche Durchführung der determinierten Handlungen benötigten respektive von der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen bzw. Budgets ausgewiesen sein. Sollte eine zeitliche Terminierung innerhalb der zugehörigen Zielsetzung oder Soll-Vorgabe noch nicht vorgenommen sein, so ist ggfs. letztlich auch die Bestimmung einer konkreten terminlichen Befristung im Hinblick auf die geplante Umsetzung des korrespondierenden Umweltzieles in der Form „TT.MM.JJJJ“ vgl. auch Teil VI) erforderlich.
Auf der Grundlage der in den vorstehenden Artikeln erarbeiteten Ziele, Kennzahlen und Vorgaben lassen sich nun entsprechende Maßnahmen und Handlungen ableiten, die durch Erreichung der jeweils vorgegebenen Soll-Zustände die strategischen Zielvereinbarungen umsetzen bzw. deren Realisierung unterstützen sollen. Dabei kann es sich bei dieser Kategorie in praxi auch um gebündelte Aktionsprogramme oder ganze Projektvorhaben handeln. Die unten vorgeschlagenen Maßnahmen stellen wiederum ausschließlich potenzielle Beispiele dar, mit Hilfe derer die Unternehmung u. a. die jeweils zugehörigen Soll-Zielsetzungen verfolgen könnte. In diesem Zusammenhang wird schnell deutlich, dass pro übergeordnetem Umweltziel nicht nur eine, sondern vielmehr eine Vielzahl an Handlungen in Form eines adäquaten Maßnahmenkatalogs möglich bzw. u. U. sogar notwendig ist, um die zugrundeliegende Vorgabe im anberaumten Zeitfenster realisieren zu können.
So sind z. B. hinsichtlich des an zweiter Stelle aufgeführten Umweltzieles in Form der Verringerung des elektrischen Energiekonsums zusätzlich die Beschaffung verbrauchsoptimierter Maschinen mit höherer energetischer Leistungseffizienz im Ersatzfall, die anzahlmäßige Reduzierung der Beleuchtungskörper, der Ersatz konventioneller Glühbirnen durch die Installation von Energiesparlampen, der Einbau tageslichtabhängiger Beleuchtungsregelungen im Produktionsbereich (unter jeweiliger Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bzgl. der arbeitsplatzspezifischen Luxstärke), der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen in Klimageräte oder auch die ständige Information und Anhaltung der Mitarbeiter zu bedarfsorientiertem, energiesparendem Verhalten denkbar. Aus Gründen des Umfangs ist in der nachfolgenden Aufstellung jedoch nur jeweils eine Maßnahme pro korrespondierender umweltrelevanter Zielsetzung berücksichtigt.
- Verminderung des Materialeinsatzes: Optimierung der Produktkonstruktion und -entwicklung sowie der Materialselektion
- Reduzierung des Stromverbrauchs: Installation spezifischer Energiespareinrichtungen (z. B. elektronischer Vorschaltgeräte)
- Reduktion des Wasserbedarfs: Installation einer Kreislaufabwasseraufbereitung im Produktionsbereich
- Verringerung des Abfallaufkommens: Verwendung recyclingfähiger Einsatzgüter
- Senkung der CO2-Emissionen: Einsatz CO2-emissionsarmer Materialien