Bezüglich des in den vorangegangenen Artikeln, z. B. „Notwendigkeit von Netzverstärkung bzw. -ausbau zur Offshore-Windenergieeinspeisung“, zu erwartenden Kapazitätsengpasses hinsichtlich des Leitungsnetzes für Strom aus Offshore-Windkraft können jedoch bereits anderweitige Alternativen in Betracht gezogen werden.
So könnte es in ca. zehn Jahren eventuell gar nicht mehr nötig sein, den Strom überhaupt noch ins Netz einspeisen zu müssen, da bis dahin eine direkte Umwandlung der Windenergie in Wasserstoff realisiert sein könnte (vgl. Artikel „Hybridkraftwerke zur Speicherung von Windenergie“). Eine weitere Möglichkeit, die ebenfalls nicht außer acht gelassen werden sollte, ist die mögliche Beteiligung des Bundes und / oder der Betreiber selbst an den Kosten eines eventuellen Ausbaus des bestehenden küstennahen 110 kV-Netzes, zumal auch die Mehrkosten für ein (unterirdisch verlegtes) Kabel gegenüber einer konventionellen Überlandleitung beträchtlich wären. Verschiedene Schätzungen gehen in diesem Zusammenhang vom Drei- bis Fünffachen aus.
RWE antizipiert des weiteren in Bezug auf die windenergetische Stromeinspeisung über 100 Mio. € an zusätzlichen Kosten durch den geplanten Windkraftausbau, die allein durch die dann erforderliche Bereitstellung von entsprechender Regelenergie auf Industriekunden und Privathaushalte zukommen würden, wobei unter Regelenergie in diesem Kontext derjenige Strom zu verstehen ist, der kurzfristig ins Netz eingespeist werden muss, um die dort durch regenerativ bzw. durch Offshore-Windkraft eingespeiste Energie verursachten Spannungsschwankungen in geeigneter Weise auszugleichen (vgl. Kategorie „Systemdienstleistungen“).
E.ON sowie EWE verweisen in diesem Zusammenhang auf den infolge der relativ geringen Strukturdichte und den damit gegenüber dem zu erwartenden großen Stromangebot aus Offshore-Windkraft verbundenen unzureichenden Strombedarf im Norden Deutschlands auf die Notwendigkeit eines Stromtransports in die laststarken Verbraucherregionen wie beispielsweise das Ruhr- oder das Rhein-Main-Gebiet (vgl. Artikel „Notwendigkeit von Netzverstärkung bzw. -ausbau zur Offshore-Windenergieeinspeisung“).
Im Falle einer zu erwartenden Netzüberlastung müsste das E.ON-Hochspannungs-Fernleitungsverbundnetz mit 380 kV in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in jedem Fall entweder kapazitätsmäßig verstärkt oder in Form zusätzlicher Trassen ausgebaut werden. Das dortige Netz ist nach Angaben von E.ON für die zusätzlich anfallende Offshore-Windenergie prinzipiell aufnahmefähig respektive -bereit (bzw. vor allem gemäß den Vorgaben des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) gesetzlich dazu verpflichtet), werde aber voraussichtlich keinen eigenständigen Ausbau nur für die Pilotphasen von Offshore-Windparks, wie z. B. jene des Projektes „alpha ventus“ (ehem. „Borkum West“), vornehmen, der aufgrund der bereits gegebenen Netzkapazitäten ohnehin nicht erforderlich gewesen wäre.
Nähere Informationen zum Thema Offshore-Windkraft bietet das Internetangebot des Bundesverband WindEnergie e. V. auf http://www.wind-energie.de/.